Wer glaubt, die Elite stehe auf dem Boden des Grundgesetzes, der möge die offenen Briefe 1 (EMMA) und auch 2  (ZEIT) an den Bundeskanzler lesen und dort nach „Würde“ oder „Menschenwürde“, eventuell auch nach „Freiheit“ suchen. Für Brief 1 ergeben sich 0 (in Worten Null) Treffer, für Brief 2 ein Treffer zu „Freiheit“.

Stattdessen verbreitet insbesondere Reinhard Merkel, Mitautor von Brief 1, sich stetig wiederholend, bei Markus Lanz und in der FAZ Thesen über „Pflichten“ des Staates „Leben zu schützen“ und danach die Verteidigung auszurichten. Wenn die Verteidigung gegen einen Angreifer „zu viele“ Leben koste, müsse man aus Gründen der Rechtsethik zwingend geboten einfach aufgeben (das ist etwas anderes als ergeben). Kurz gesagt, nach ihm gibt es nur die Frage nach „tot oder lebendig“ und schön abzählen wie viele davon.

Aber davon ist in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft nicht die Rede, das ist bestenfalls nur eine sehr einfach gestrickte akademische Rhetorik. In der Wirklichkeit unserer Demokratie gilt einzig die Frage nach dem „menschenwürdigen Leben“ (Artikel 1,1 GG). Wenn dieses gefährdet ist, muss der Staat, hier die Politik, Abhilfe schaffen. Was die derzeitige russische Regierung zu Hause und anderswo garantiert und durchsetzt ist ein kein menschenwürdiges Leben. Einem solchen Regime darf sich keiner  weder ergeben noch hingeben. Auch der trickreiche Verweis auf Kinder, die nicht selbst entscheiden könnten (wo bleibt das Sorgerecht der Eltern?), den Reinhard Merkel wiederholt anführt, befreit nicht von der „Pflicht“, auch des Staates, Kindern eine menschenwürdige Zukunft zu garantieren. Dazu gehört Freiheit, Freiheit, Freiheit.

Wie selbstgefällig, gottvergessen  und zutiefst traurig muss man sein, um den Freiheitskampf der Ukraine mit derart schiefen, Grundrechte missachtenden, geschönten moralfreien Wendungen zu hintertreiben?